Maßnahmen bei Verstößen gegen die Schulordnung der FTS-Husum

Grundlagen für Maßnahmen bei Verstößen gegen die Schulordnung der FTS-Husum sind:

  • § 25 Schulgesetz (SchulG),
  • das Absentismus-Konzept des Kreises Nordfriesland und
  • der gesunde Menschenverstand.

Jede Lehrkraft oder ermächtigte Person, die einen Regelverstoß bemerkt, ist zum Schutz der Gemeinschaft zum Handeln verpflichtet!

Die Lehrkraft oder ermächtigte Person wird situationsangemessen und gemäß den oben genannten Grundlagen reagieren.

In erster Linie soll das erzieherische Gespräch mit allen Beteiligten gesucht werden. Gespräch und andere Maßnahmen sollen geeignet sein, die Schüler/-innen Fehler im eigenen Verhalten erkennen zu lassen.

Lehrkräfte sind gegenüber den Schülerinnen und Schülern weisungsberechtigt. Auch die zeitweise Wegnahme von Gegenständen ist zulässig (§ 25 (1) letzter Satz, SchulG).

Die Einbeziehung der Konfliktlotsen wird ausdrücklich gewünscht.

In Fällen von Gewalt, Drogen und/oder Mobbing sind die Konfliktlotsen nicht als Vermittler zuständig. In diesen Fällen werden umgehend Frau Grams, Herr Lorenzen, die jeweilige Klassenleitung und die Schulleitung informiert.

Zudem werden in Fällen von Gewalt, Drogen und/oder Mobbing die Beteiligten Schüler/-innen, nach Informierung der Erziehungsberechtigten, nach Hause geschickt und ein zeitnahes Gespräch mit ihnen zwecks Klärung des Vorfalls geführt.

Die jeweilige Klassenleitung ist unbedingt über den Vorfall zu informieren.

Die zuständige Klassenleitung entscheidet im Einzelfall über weitere Maßnahmen nach § 25 SchulG.

Husum, den 02.02.2016