Eltern
Schulelternbeirat 2024/2025
Kontaktmöglichkeiten:
- Über unser Kontaktformular (Anfragen werden weitergeleitet)
- Telefonisch über Schulnummer (04841-6668350), Ihre Nummer wird weitergegeben.
- schulelternbeirat@fts-portal.de
Aufgaben und Rechte des Schulelternbeirats gem. § 72 SchulG:
- Die Elternvertretung unterstützt die Arbeit der Elternbeiräte beim Zusammenwirken der Schule und der Elternschaft. Der Schulelternbeirat soll die Lehrerkonferenz einmal im Schuljahr über seine Arbeit informieren.
- Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat den Schulelternbeirat über alle grundsätzlichen, die Schule gemeinsam interessierenden Fragen zu unterrichten. Sie oder er ist verpflichtet, dem Schulelternbeirat die notwendigen Auskünfte zu erteilen.