Eltern

Schulelternbeirat 2024/2025

Kontaktmöglichkeiten:


Aufgaben und Rechte des Schulelternbeirats gem. § 72 SchulG:

  1. Die Elternvertretung unterstützt die Arbeit der Elternbeiräte beim Zusammenwirken der Schule und der Elternschaft. Der Schulelternbeirat soll die Lehrerkonferenz einmal im Schuljahr über seine Arbeit informieren.
  2. Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat den Schulelternbeirat über alle grundsätzlichen, die Schule gemeinsam interessierenden Fragen zu unterrichten. Sie oder er ist verpflichtet, dem Schulelternbeirat die notwendigen Auskünfte zu erteilen.