Schulordnung der Ferdinand-Tönnies-Schule Husum

„Was du nicht willst, das man dir tu, das füg' auch keinem anderen zu!“

Die Ferdinand-Tönnies-Schule ist eine Gemeinschaftsschule, in der wir alle gemeinsam und partnerschaftlich die Verantwortung für das Schulklima tragen. Jeder übernimmt für sich selbst und für andere Verantwortung.

In unserer Schule kommen Menschen unterschiedlichen Alters, verschiedener Kulturen und vielfältiger Charaktere zusammen, die sich alle an folgende Schulregeln halten:

  • Ich verletze niemanden mit Worten oder Taten.
  • Ich achte das Eigentum aller, auch das der Schule.
  • Ich erlaube mir und allen anderen einen ungestörten Unterricht.
  • Ich erscheine pünktlich zum Unterricht.
  • Mein verkehrssicheres Fahrrad/Fahrzeug bringe ich nur auf den vorgesehenen Wegen zu den Fahrradständern bzw. dem Parkbereich und schließe es dort ab. Auf dem gesamten Schulgelände ist das Fahren verboten.
  • Der Weg zur Schule und Nachhause gehört zur Schulzeit. Ich verhalte mich im Straßenverkehr und in den Schulbussen so, dass ich mich selbst und andere nicht gefährde oder belästige.
  • Mein mobiles Endgerät (z.B. Handy, Smartwatch) habe ich während des gesamten Schultages ausgeschaltet in meiner Tasche, ab der 7ten Klasse darf ich es in den Pausen nutzen.
  • Während der Schulzeit (inklusive Mittagspause) verlasse ich nicht das Schulgelände.
  • Während der Pausen halte ich mich auf dem Schulhof oder in der Mensa auf (Ausnahmen: „Regenpause“ und 10. Klassen, gem. Beschluss SK vom 27.10.2011).
  • Ich halte mich an das Rauchverbot auf dem Schulgelände und bringe keine Drogen (Alkohol…) und andere Rauschmittel mit in die Schule.
  • Ich bringe keine gefährlichen Gegenstände in die Schule.
  • Ich werfe nicht mit Schneebällen.
  • Bei Ausbruch von Feuer oder in einer Notsituation richte ich mich nach den Anweisungen der Lehrkräfte und der Brand- und Notschutzverordnung, über die ich aufgeklärt wurde.

Maßnahmen bei Verstößen gegen die Schulordnung

Maßnahmen bei Verstößen gegen die Schulordnung der FTS-Husum

Grundlagen für Maßnahmen bei Verstößen gegen die Schulordnung der FTS-Husum sind:

  • § 25 Schulgesetz (SchulG),
  • das Absentismus-Konzept des Kreises Nordfriesland und
  • der gesunde Menschenverstand.

Jede Lehrkraft oder ermächtigte Person, die einen Regelverstoß bemerkt, ist zum Schutz der Gemeinschaft zum Handeln verpflichtet!

Die Lehrkraft oder ermächtigte Person wird situationsangemessen und gemäß den oben genannten Grundlagen reagieren.

In erster Linie soll das erzieherische Gespräch mit allen Beteiligten gesucht werden. Gespräch und andere Maßnahmen sollen geeignet sein, die Schüler/-innen Fehler im eigenen Verhalten erkennen zu lassen.

Lehrkräfte sind gegenüber den Schülerinnen und Schülern weisungsberechtigt. Auch die zeitweise Wegnahme von Gegenständen ist zulässig (§ 25 (1) letzter Satz, SchulG).

Die Einbeziehung der Schülermentoren wird ausdrücklich gewünscht.

In Fällen von Gewalt, Drogen und/oder Mobbing sind die Schülermentoren nicht als Vermittler zuständig. In diesen Fällen werden umgehend Frau Thomsen, die jeweilige Klassenleitung und die Schulleitung informiert.

Zudem werden in Fällen von Gewalt, Drogen und/oder Mobbing die beteiligten Schüler/-innen, nach Informierung der Erziehungsberechtigten, nach Hause geschickt und ein zeitnahes Gespräch mit ihnen zwecks Klärung des Vorfalls geführt.

Die jeweilige Klassenleitung ist unbedingt über den Vorfall zu informieren.

Die zuständige Klassenleitung entscheidet im Einzelfall über weitere Maßnahmen nach § 25 SchulG.

Husum, den 23.09.2024

 

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