Aufnahmekriterien an der Ferdinand-Tönnies-Schule
für Schülerinnen und Schüler
Die Schulkonferenz hat mit Beschluss vom 23.02.2016 folgende drei Aufnahmekriterien für Schüler/-innen beschlossen:
- Entfernung vom Wohnort zur Schule
Es muss eine Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr gegeben sein, die ein rechtzeitiges Erscheinen zum täglichen Unterricht und zu schulischen Veranstaltungen, sowie die entsprechende Heimfahrt ermöglicht.
- Der Hauptwohnsitz der Familie liegt im ursprünglich originären Einzugsgebiet der Schule
- Es befindet sich bereits ein Geschwisterkind an der Schule
Die vorgenannten Aufnahmekriterien müssen nicht alle gleichzeitig erfüllt werden.
Ungeachtet der vorgenannten Kriterien ist die Aufnahme einer Schülerin bzw. eines Schülers auch davon abhängig, ob in der jeweiligen Jahrgangsstufe freie Plätze zur Verfügung stehen.
Die Erstellung von Aufnahmekriterien wurde den Schulen des Landes Schleswig-Holstein durch das Ministerium für Schule und Berufsbildung Schleswig-Holstein auferlegt.